Dr. Florian Schmidt-Gabain, Rechtsanwalt
Die Website meiner Anwaltskanzlei finden Sie hier:
schmidt-gabain.ch
Ich bin Rechtsanwalt in Zürich, 39 Jahre alt und kandidiere für das Präsidium der Zürcher Kunstgesellschaft, dem Verein, der das Kunsthaus Zürich führt. Meine Kandidatur wurde von Mitgliedern der Kunstgesellschaft lanciert, die sich Veränderung wünschen.
Eines meiner Spezialgebiete ist das Kunstrecht. Mit diesem setze ich mich sowohl als Anwalt als auch als Lehrbeauftragter und Dozent an den Universitäten Basel und Zürich auseinander. Für ICOM-Schweiz leite ich seit acht Jahren den Kurs «Das Recht der Museen».
Im Jahr 2019 habe ich das Zentrum für künstlerische Nachlässe (ZKN) mitgegründet, dem ich seither als Präsident vorstehe. Am Court of Arbitration for Art (CAfA) in Den Haag amte ich als Schiedsrichter.
Aufgrund meiner verschiedenen Tätigkeiten verfüge ich über ein breites Netzwerk in Kunst und Wirtschaft.
Ich bin ein passionierter Ausstellungsbesucher und eine Reise in eine fremde Stadt ist nicht vorbei, bis dass ich ein Museum von innen gesehen habe. Besonders beeindrucken mich Museen, deren Restaurants und Bars genauso faszinierend sind wie deren Ausstellungen.
Als Präsident der Zürcher Kunstgesellschaft will ich neue Ansichten und frischen Wind ins Kunsthaus bringen sowie Brücken bauen. Als 39-Jähriger verstehe ich, was die jüngeren Generationen in Sachen Kunst bewegt, und kann gleichzeitig auch auf ältere Generationen eingehen. Letztere sind im Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft übrigens gut vertreten: Das derzeitige Durchschnittsalter beträgt 61 Jahre und das jüngste Mitglied ist 56. Mit meiner Kunst(rechts)kompetenz bin ich Garant dafür, dass der frische Wind nicht gleich alles umbläst, sondern gezielt weht.
Drei Ideen, die mir besonders am Herz liegen, sind:
Ich freue mich sehr, wenn Sie mir bei der Präsidiumswahl Ihre Stimme geben!
Die Kunst zu den Menschen bringen: Die Vermietung von Kunstwerken
Wenn Sie bereits Mitglied des Kunsthaus Zürich sind, erhalten Sie am 10. Mai 2021 die Wahlunterlagen per Post. Anschliessend haben Sie bis am 26. Mai 2021 Zeit, um den Wahlzettel zurückzuschicken. Am 28. Mai 2021 muss er angekommen sein, sonst ist er ungültig. Die geheime Wahl ist gewährleistet. Die Sortierung der Wahlzettel und die Auszählung finden durch einen Rechtsanwalt statt.
Wenn Sie noch nicht Mitglied des Kunsthaus Zürich sind, können Sie mich leider nicht mehr wählen. Neumitglieder mussten die Mitgliedschaft bis am 19. April 2021 beantragen, um wahlberechtigt zu sein. Selbstverständlich lohnt es sich aber immer noch, Mitglied des Kunsthaus Zürich zu werden.
Publikations- und Vortragsliste als PDF
Sie möchten noch mehr über mich wissen? Schreiben Sie mir ein E-Mail oder folgen Sie mir auf LinkedIn oder Instagram.
Das Kunsthaus Zürich wird von einem Verein geführt, der Zürcher
Kunstgesellschaft (Mitgliederzahl: mehr als 19'000).
Die Präsidentin oder der Präsident des Kunsthaus ist Teil des elfköpfigen Vorstands der Zürcher Kunstgesellschaft und leitet diesen. Bei Stimmengleichheit hat sie oder er den Stichentscheid.
Die wichtigsten Aufgaben des Vorstands der Zürcher Kunstgesellschaft sind:
Im Bereich der strategischen Ausrichtung des Kunsthaus Zürich sind für mich dies die sieben wichtigsten Themen und Herausforderungen:
Als Präsident des Kunsthaus Zürich will ich mich im Vorstand einbringen, damit diese Themen so behandelt werden, dass das Kunsthaus Zürich stark in die Zukunft geht.
In diesem Artikel setze ich mich mit einigen der genannten Herausforderungen näher auseinander:
«Schweizer Museen: Nach der Coronakrise ist vor der nächsten Herausforderung»
Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands der Zürcher Kunstgesellschaft sind (in alphabetischer Reihenfolge):
Diese Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft unterstützen meine Kandidatur für das Präsidium des Kunsthaus Zürich: